Hartz IV: Was tun, wenn eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft vom Amt unterstellt wird?


Musterschreiben gegen Unterstellung Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft

Wer von Hartz IV Leistungen leben muss, muss sich auch darüber Gedanken machen, wie man kostengünstger wohnen kann. Denn die Mieten steigen allerorts und es wird immer schwerer eine Wohnung zu finden. Eine Wohngemeinschaft (WG) ist oftmals ein guter Ausweg. Nun ist es aber so, dass Jobcenter regelmäßig eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft vermuten und deshalb den Hartz IV Regelbedarf zu niedrig bemessen oder gar ganz verweigern. Dagegen kann sich aber zur Wehr gesetzt werden. Denn das Jobcenter muss rechtssicher beweisen können, dass gemeinsam gewirtschaftet wird. Mit diesem Musterschreiben aus unserem HARTZ IV Forum kann erste Abhilfe geschaffen werden.

Musterschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Verwunderung habe ich Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx zur Kenntnis genommen.
Ich vermisse darin jeden Hinweis darauf, dass es sich bei § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II lediglich um einen Vermutungstatbestand handelt, der durch geeignete Beweise widerlegt werden kann, so u.a. die Rechtsprechung des BSG dazu. Damit verstoßen Sie eklatant gegen ihre Obligenheitspflichten nach §§ 13 bis 16 SGB I. In diesem Zusammenhang empfinde ich Ihre Androhung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens als erhebliche Frechheit. Ebenso könnte ich Ihnen mit einer Strafanzeige wegen Nötigung drohen, denn genau das stellt Ihre Androhung dar, ohne dass ich zuvor von Ihnen im Zuge des § 24 SGB X darauf hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, zu beweisen, dass trotz einem Jahr Zusammenlebens keine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt.

Hiermit widerspreche ich Ihrer Unterstellung, es würde aufgrund § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft zwischen mir und Herrn xxx bestehen.
Voraussetzung einer solchen ist, das gemeinsam gewirtschaftet wird. Das ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung insoweit anerkannt, ebenso, dass der gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln und Sanitärartikeln aus einer Gemeinschaftskasse, oder die gemeinsame Nutzung von Kühlschrank und Bett noch keine Wirtschaftsgemeinschaft darstellt.

Die in § 7 Abs. 3a Nr. 2 bis 4 SGB II genannten Tatbestände, die i.d.R. mit einer Wirtschaftsgemeinschaft einhergehen, treffen hier nicht zu. Ihre Vermutung basiert somit einzig auf dem Umstand, dass Herr xxx und ich seit mehr als einem Jahr zusammenleben und unsere Beziehung deshalb so intensiv ist, dass wir deshalb gewillt sind, füreinander gegenseitig wirtschaftlich einstehen. Das ist aber nicht der Fall.
Herr xxx weigert sich, mich wirtschaftlich zu unterstützen. Ebenso weigere ich mich, ihn wirtschaftlich zu unterstützen. Wir wirtschaften getrennt, jeder hat sein eigenes Geld und Konto, seine eigenen Versicherungen etc, was wir Ihnen gegenüber auch gern belegen. Wir beabsichtigen nicht, daran in Zukunft etwas zu ändern.
Es liegt somit keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II vor.

Sofern Sie Daten von Herrn xxx fordern, sehe ich mich außerstande, Ihnen diese zu überlassen, da mir Herr xxx diese nicht aushändigt. Damit bestehen meinerseits keine Mitwirkungspflichten mehr (§ 65 SGB I). Zudem sind Sie gemäß § 60 SGB II verpflichtet, diese Daten von Herrn xxx direkt zu fordern.
Außerdem fordere ich Sie auf, es zu unterlassen, mich und Herrn xxx in ein und demselben Schreiben gemeinsam anzuschreiben. Da wir keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft sind, gehen weder Herrn xxx meine Daten, noch mich die von Herrn xxx etwas an. Indem Sie uns aber gemeinsam anschreiben und darin Daten des jeweils anderen nennen, begehen Sie einen erheblichen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Sollten Sie dies nicht unterlassen, werden wir darüber den Datenschutzbeauftragen in Kenntnis setzen.

Ich erwarte, dass Sie die von mir genannten Beweise anerkennen oder widerlegen. Sollten Sie, trotz meiner gegenteiligen Beweise oder ohne diese zuvor belegbar widerlegt zu haben, weiterhin behaupten, dass zwischen mir und Herrn xxx eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft besteht, werde ich dagegen auf dem Klageweg vorgehen. MfG

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-was-tun-wenn-eine-verantwortungs-und-einstehgemeinschaft-unterstellt-wird

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Über norbertschulze1

An alle Jobcenter-Mitarbeiter, die sich hier rumtreiben: Meine Daten dürfen nicht verwendet werden! Ich gebe dafür keine Einverständniserklärung. Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) abgeleitet. Das besondere Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung. Dem Menschen soll dadurch ein spezifischer Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte von seinem Verhalten Kenntnis erlangen oder ihn sogar beobachten bzw. abhören können. Durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und durch das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) wird der Schutzbereich konkretisiert. Die Ausnahmen hiervon (Abhören von Telefongesprächen und Wohnungen) werden als Lauschangriff bezeichnet und sind ebenfalls gesetzlich geregelt. da reicht der Platz nicht aus Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig. (Albert Einstein) Linkhaftung Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" entschied das Landgericht Hamburg, dass man durch Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landesgericht - nur dadurch verhindert werden dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert, was ich mit nachfolgender Erklärung ausdrücklich tue: Für alle Links gilt, dass ich keinen Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten habe. Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Inhalten dieser Seiten. Ferner weise ich darauf hin, dass ich keine Verantwortung für die Inhalte der Seiten trage. 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Das beste mittel, jeden Tag zu beginnen, ist: Beim erwachen daran zu Denken, ob man nicht wenigstens einem Menschen an diesem Tag eine Freude machen könnte. (Nietzsche) Die vier edlen Wahrheiten sind: Wahrheit vom Leiden: Das Leben im Daseinskreislauf ist letztlich leidvoll. Dies ist zu durchschauen. (Dukkha Sacca) Wahrheit von der Ursache des Leidens: Die Ursachen des Leidens sind Gier, Haß und Verblendung. Sie sind zu überwinden. (Samudaya Sacca) Wahrheit von der Aufhebung des Leidens: Erlöschen die Ursachen, erlischt das Leiden. Dies ist zu verwirklichen. (Nirodha Sacca) Wahrheit von dem Weg zur Aufhebung des Leidens: Zum Erlöschen des Leidens führt ein Weg, der Edle Achtfache Pfad. Er ist zu gehen. (Magga Sacca) » Haftungsausschluss für Gästebuch, Kommentare, Berichte, Mitteilungen auf der Homepage! 1. Inhalt des Online-Angebotes Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. 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