Hinrich Garms und Helga Röller: »Renitente weibliche Person« – Nachdenken über den Tod der Christy Schwundeck


Hinrich Garms und Helga Röller: »Renitente weibliche Person« – Nachdenken über den Tod der Christy Schwundeck.

Der Tod einer Sachbearbeiterin im Neusser Arbeitsamt ist nicht der einzige Fall einer tödlich endenden Eskalation in einem Jobcenter, einem Kulminationspunkt am Ende einer Kette konflikthafter sozialer Verhältnisse.
Im Mai 2011 war Christy Schwundeck, »Kundin« des Jobcenters im Frankfurter Gallus-Viertel, auf dem Amt von einer herbeigerufenen Polizistin erschossen worden. Nach neun Monaten Ermittlung schloss die Staatsanwaltschaft die Akte Schwundeck im Februar 2012 und folgte damit der Aussage der Schützin, sie habe in Notwehr gehandelt.
Die Nebenkläger – der Ehemann und der Bruder der Getöteten – reagierten zwischenzeitlich mit Anträgen auf Klageerzwingung, über die vermutlich noch in diesem Jahr entschieden wird. Sollten diese Erfolg haben, würde ein Prozess eröffnet werden, der die Untersuchung der Umstände ihres Todes darlegen könnte. Insbesondere die von Christy Schwundeck verursachte Verletzung eines Polizeibeamten mit einem Messer sowie die Verhältnismäßigkeit des polizeilichen Waffeneinsatzes wären dann Gegenstand des Prozesses. Eine Bewertung der fachlichen Abwicklung des Anliegens von Christy Schwundeck wäre dagegen nachrangig – sie wollte den restlichen, ihr zustehenden Regelsatz als Barauszahlung, dies wurde ihr verweigert.
Der folgende Beitrag widmet sich anhand der Ermittlungsakte der Frage, welche sozialstaatlichen Konflikte in dem »Fall Schwundeck« zum Ausdruck kommen und zu der tödlichen Eskalation beitrugen.

Kurzfristig zerrte der gewaltsame Tod von Christy Schwundeck im Mai 2011 die emotionale Bedeutung von »Hartz IV« für die Betroffenen ans Tageslicht, zeigte aber auch zermürbende Reaktionen der Gesellschaft in Form von Schuldzuweisungen und Verleumdungen sowie die Verrohung des bürokratischen Apparates und die Verschränkung von staatlicher Gewalt, institutionellem und individuellem Sadismus. Die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft präsentiert sich vor diesem Hintergrund als ein Dokument des kalten Desinteresses an dieser Bürgerin. An einer Scharnierstelle, dort, wo staatliches Gesetz im sozialen Bereich umgesetzt wird, wurde es zur Aufgabe der Sicherheitsdienste und der Polizei, einen »Fall« durch Hausverweise bzw. die Durchsetzung eines Hausverbots zu ›lösen‹. Nicht ohne Grund sind in vielen Jobcentern der Bundesrepublik dauerhaft Sicherheitsdienste stationiert.

Unser Anliegen ist es, die Rückbildung und Deformation des Sozialstaates an dieser – zunehmend konfliktbeladenen – Schnittstelle zwischen MitarbeiterInnen von Jobcentern und LeistungsbezieherInnen zu beschreiben und begreifbar zu machen.

I. Eine existenzielle Notlage

»… ich bleibe hier, bis ich mein Geld habe«, »nur mit Geld gehe ich hier raus« (Christy Schwundeck lt. Ermittlungsakte, S. 183f.).

In ihrem Leben war Christy Schwundeck nicht auf Rosen gebettet: Aufgewachsen in Benin City in Nigeria, kommt sie Anfang der neunziger Jahren nach Deutschland, beantragt Asyl, erhält eine Aufenthaltsgenehmigung und schließlich 2009 nach gelungenem Einbürgerungstest (32 von 33 Punkten) die deutsche Staatsbürgerschaft. Ihr vorletzter Wohnort war eine bayrische Kleinstadt, Aschaffenburg, wo sie 2008 einen Deutschen geheiratet hatte. Trotz ihrer sehr guten Deutschkenntnisse arbeitet sie weiterhin nur in miesen Aushilfsjobs. Im Spätsommer 2010 trennt sie sich von ihrem Ehemann und ist anschließend auf den Bezug von Hartz IV angewiesen.

Im Frühling 2011 zieht sie, nach vorübergehendem Aufenthalt in Wiesbaden, in ein Wohnheim in Frankfurt am Main, beantragt dort Hartz IV und bittet um Unterstützung bei der Wohnungssuche. Kurze Zeit später findet sie einen Job als Küchenhilfe. Den Lohn für ihre Arbeit hat sie noch nicht erhalten, als sie sich erneut an das Amt wendet. Das überweist ihr am 17. Mai 10,26 Euro für den Monat – einen Betrag, den das Amt als Restanspruch für sie ausgerechnet hat. Doch am 19. Mai – der Tag, an dem sie erschossen wird – hat sie laut Ermittlungsakte »9 Cent« in der Geldbörse, »im Magen nur eine ganz geringe Menge einer sämigen, grünlich-bräunlichen Flüssigkeit«. Bei der Obduktion ergeben sich bei ihr keine Hinweise auf Drogen- und Betäubungsmittel.

In der letzten Stunde ihres Lebens wurde, so unser Eindruck nach der Lektüre der Akte, Frau Schwundeck Wahrnehmen und Einfühlen in ihre Not verweigert. Sie erscheint am 19. Mai gegen 8.30 auf dem Amt und trägt ihr Anliegen vor: Mehrere Zeugen, darunter auch der später gerufene Polizist, sagen aus, dass sie den restlichen Regelsatz gefordert habe und dies als Barauszahlung.

Doch die beteiligten Jobcenter-Mitarbeiter hören Frau Schwundeck offenbar nicht richtig zu und fragen auch nicht nach. So bleibt die – eigentlich naheliegende – Möglichkeit, dass der Unterhalt des Ehemannes lediglich auf dem Papier geflossen sein könnte und nicht wie im Hartz IV-Antrag angekreuzt, unbeachtet.

Dabei kannte sie ihre Ansprüche offenbar: Vom Jobcenter Wiesbaden, ihrem vorherigen Aufenthaltsort, hatte sie »für den Zeitraum Dezember 2010 bis April 2011 monatliche Regelleistungen in Höhe von 359 Euro (Dezember 2010) bzw. 364 Euro (Januar bis April 2011)« erhalten. (S. 329)

Wieso konnten beide Sachbearbeiter nicht genauer zuhören und der Frage nachgehen, warum sie so beharrlich auf diesem Geld bestand? Stattdessen wird um 8.52 Uhr bereits die Polizei verständigt, um sie aus dem Jobcenter zu verweisen. Weniger als eine halbe Stunde wurde ihr damit insgesamt zugestanden, um ihre Situation zu besprechen und ihr Anliegen zu klären. In der Ermittlungsakte finden sich dabei weder Hinweise, dass über die zu suchende Wohnung gesprochen wurde, noch dass ein neuer Termin verabredet wurde.

Auch gibt die Ermittlungsakte interessanterweise her, dass erst der Polizist Frau Schwundeck auf die Möglichkeit rechtlichen Beistands durch Anwälte und das Sozialgericht aufmerksam gemacht hatte – und nicht die Mitarbeiter des Jobcenters. Es liegt nahe, hier an Abstumpfung und das Konzept einer »Déformation professionelle« zu denken.

Was passierte dann? Laut Ermittlungsakte füllt sich das kleine Büro, in dem Frau Schwundeck wegen ihrer Mittellosigkeit sitzt und sich trotz und nach der ablehnenden Auskunft des Sachbearbeiters zu gehen weigert: Der Teamleiter kommt dazu, zwei Sicherheitsmänner werden gerufen, die Polizei kommt, irgendwann steht auch noch die Sachbearbeiterin aus dem Nachbarbüro in der offenen Verbindungstüre.

Es scheint, dass Christy Schwundeck in der letzten Stunde ihres Lebens einem enormen sozialen Druck ausgesetzt war. Diese Situation kommentiert und bewertet ein Blogeintrag wie folgt:

»Die Frau hat begriffen, dass sie in einer Notlage ist. Und da bleibt die Frau einfach da und geht nicht weg, bevor ihr geholfen wird. Dann kommt der Sicherheitsdienst und will sie raus haben, droht mit Hausverbot, baut Druck auf. Und da bleibt die Frau einfach da und geht nicht weg, bevor ihr geholfen wird. Dann wird die Polizei gerufen. Bis die Polizei da ist, dauert es. Der Sicherheitsdienst baut weiter Druck auf. Und da bleibt die Frau da und geht nicht weg, bevor ihr geholfen wird. Dann kommt die Polizei. Und da bleibt die Frau da und geht nicht weg, bevor ihr geholfen wird. Ich bewundere diese Frau.« (www.initiative-christy-schwundeck.blogspot.com)

Die Akte stellt eine andere Perspektive auf die Situation dar: Um 9.01 Uhr treffen die gerufenen Polizeibeamten auf »eine renitente weibliche Person« (so der Polizeifunk laut Ermittlungsakte). Auf den Einsatz des mitgeführten Pfeffersprays, der u.E. die Situation seitens der Polizei deutlich hätte deeskalieren können, wird verzichtet. Stattdessen wird von der Schusswaffe Gebrauch gemacht.

Vergebens suchen wir in der Ermittlungsakte nach Ansätzen und Spuren von Einfühlung in ihr Anliegen, ihre Motive und Beweggründe und vor allem in den Gefühlssturm, in den Frau Schwundeck geraten sein muss. Wahrgenommen wurde offenbar nur eine abstoßende Gewalttat – das Steakmesser, das Christy Schwundeck aus ihrer Handtasche zog und der Angriff, den sie damit gegen den Polizisten ausführte. Eine mögliche These wäre, dass sich hier die ›professionellen‹ Deformationen von Langzeiterwerbslosen verschränken mit der »Déformation professionelle« von Behörden-MitarbeiterInnen.

Der Ehemann berichtet uns, seine Frau habe in den Jobcentern Aschaffenburg und Wiesbaden die Erfahrung gemacht, dass sie, nach geltender Rechtslage, eine Barauszahlung erhalten kann, wenn eine Notsituation vorliegt. Dies sieht ˜ 42, S. 2, SGB II ausdrücklich vor, wie auch ein Frankfurter Erwerbslosenberater bestätigt: »In einer Notsituation – ohne Bargeld – hätte ein Vorschuss bewilligt werden müssen. Der Ermessensspielraum reduziert sich in einem solchen Fall gegen Null. (…) Die Kontoauszüge müssen vorliegen, um die Hilfsbedürftigkeit zu belegen. (…) Das Anliegen ›Barauszahlung‹ ist wie jeder Antrag zu bewerten und zu bearbeiten. Der Sachbearbeiter muss diesen entgegen nehmen und (schriftlich) bescheiden. Eine Ablehnung muss der Antragsstellerin in Schriftform ausgehändigt werden, zusammen mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, Einspruch beim Sozialgericht zu erheben.«

Im Asservaten- und Spurenverzeichnis der Ermittlungsakte ist weder der Antrag auf Barauszahlung von Frau S. noch die schriftliche Ablehnung des Antrages vorhanden.

II. System mit Zwangscharakter

Das Jobcenter ist Teil eines Systems, das wegen der Unzufriedenheit der Menschen jeden Tag aufs Neue durch Zwangsmaßnahmen aufrecht erhalten werden muss. Ein System, dass über »Hartz IV« dazu führt, dass ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen in Armut leben. Ein System, das diejenigen, die abhängig beschäftigt sind und einen Niedriglohn bekommen, und diejenigen, die ausschließlich auf Hartz IV angewiesen sind, bei der Jagd nach vermeintlichen Arbeitsplätzen gegeneinander ausspielt. Das Jobcenter ist nicht zuletzt auch das Amt in der Bundesrepublik, das ein Heer von jederzeit verfügbaren LeiharbeiterInnen bereit stellt und hält.

Für die Betroffenen stellt es sich als scheinbar anonyme, empathielose Macht dar, der sie mit Misstrauen begegnen; keine soziale, vielmehr eine dem kapitalistischen Markt verpflichtete Behörde. Es verwundert nicht, dass »dem Sozialen«, genauer: sozialen Rechtsansprüchen so häufig erst über die Sozialgerichte Geltung verschafft werden muss.

Es geht um die Aufrechterhaltung einer Gesellschaftsordnung, so sagen es die Prediger des Neoliberalismus, in der der Mensch sich als Ware, als Unternehmer oder gar als Aktie, kurz: als Humankapital zu verstehen hat und selbst vermarkten soll; ein soziales Gefüge, in dem Menschen sich nicht mehr gegenseitig als Menschen, mit Grundrechten versehen, wahrnehmen und begegnen können, sondern als »Überflüssige« zur Aufrechterhaltung des Systems, als Warnsignal und Druckmittel fungieren sollen. Für die Regierung, für deren PropagandistInnen und auch für die MitarbeiterInnen der Jobcenter sind wir abstrakt »KundInnen« (im Unterschied zu vielen anderen KundInnen allerdings nicht kreditwürdig), nicht konkrete Individuen mit einem Recht auf Freiheit und Glück. Um uns unsere Unfreiheit und Abhängigkeit demonstrieren zu können, wurde der § 31 des SGB II mit seinen abgestuften Sanktionsmöglichkeiten geschaffen, der uns bei einem Verstoß in Zwangsmaßnahmen zuweist oder die materielle Existenzgrundlage nimmt.

Die Vergabe von Einkommen ohne Lohnarbeit nach »Hartz IV« erfolgt nach Sozialgesetzen, die nicht bedingungslos sind und die Menschen isoliert und ohnmächtig den Jobcentern preisgeben. Dieses Macht- und Unterdrückungsverhältnis wird durch die Jobcenter mittels unterschiedlicher Instrumente tagtäglich neu befestigt. Eines dieser Instrumente ist der Ermessensspielraum: So entscheiden auch bei klarer Rechtslage die Sachbearbeiter in dieser Machtbeziehung darüber, ob einem Menschen eine Grundsicherung zusteht und ob die Verwaltung ihm diese aufgrund ihres Ermessensspielraums gewährt oder nicht. Ob z.B. auch die Wohnkosten übernommen werden, oder ob es Gründe gibt, diese essenzielle Lebensgrundlage zu versagen, entscheidet ein Einzelmensch im Apparat der Jobcenter.

Erwerbslose und NiedriglöhnerInnen sind so gezwungen, sich durch Wohlverhalten unter diese Macht der Jobcenter und ihrer Angestellten zu beugen, um wenigstens eine kleine Menge Geldes zu erhalten. Dieses Verhältnis, in dem sich Momente institutioneller und persönlicher Macht verschränken, macht die Hilfe suchenden Menschen klein und entmündigt sie.

Mehr Geld als diese sog. »Grundsicherung« steht dem lohnabhängigen Menschen nur bei gelungenem Verkauf der Ware Arbeitskraft zu, und selbst dann ist es oft zum Leben zu wenig. Wir alle sind gezwungen, uns dem kapitalistischen Normalvollzug zu unterwerfen, bei Strafe des eigenen Untergangs. Hat ein Mensch sich selbst im Sinne des Kapitals nicht gut verkauft, so ist die doppelte Unterwerfung im Arbeitsleben und gegenüber dem Jobcenter mittlerweile gängige Konsequenz. Besitz- und eigentumslose Menschen haben die »Wahl«, mühsam ihr Leben zu reproduzieren, indem sie ihre Haut zu Markte tragen und sich dabei dem erbitterten Konkurrenzkampf auf dem Arbeitsmarkt unterwerfen, oder den Gang zum Jobcenter anzutreten – heute oft auch beides gleichzeitig, wie ein Heer von »Aufstockern« zeigt.

Ein Entrinnen aus diesem Hamsterrad, so stellt es sich für viele Betroffene als unmittelbare Erfahrung dar, gibt es nicht. Und diese Menschen werden dann als »Parasiten« (Wolfgang Clement) oder als »Wohlstandsmüll« (Helmut Maucher, ehemaliger Nestlé-Vorstand), kurzum: als nicht-menschliche Wesen bezeichnet, die, so soll uns Glauben gemacht werden, ihr Elend selbst produziert haben.

Wir bedanken uns beim Ehemann von Frau Schwundeck, der uns Zugang zur Ermittlungsakte ermöglichte, sowie bei allen, die uns ihre Zustimmung gaben, Bloginhalte bzw. Interviews verwenden zu dürfen. Eine große Unterstützung war auch das Zusammenstellen von Passagen aus den Sozialgesetzbüchern, besonders die Beschreibung der gesetzlichen Formalien bei der Bearbeitung des Antrages auf Barauszahlung.

* Hinrich Garms und Helga Röller sind in lokalen Erwerbslosengruppen und dem Netzwerk BAG Prekäre Lebenslagen engagiert. Beide sind Mitglieder im Arbeitskreis Christy Schwundeck (www.ak-cs.de).

Erschienen im express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, Nr. 9/2012, express im Netz unter: www.express-afp.infowww.labournet.de/express

Über norbertschulze1

An alle Jobcenter-Mitarbeiter, die sich hier rumtreiben: Meine Daten dürfen nicht verwendet werden! Ich gebe dafür keine Einverständniserklärung. Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) abgeleitet. Das besondere Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung. Dem Menschen soll dadurch ein spezifischer Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte von seinem Verhalten Kenntnis erlangen oder ihn sogar beobachten bzw. abhören können. Durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und durch das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) wird der Schutzbereich konkretisiert. Die Ausnahmen hiervon (Abhören von Telefongesprächen und Wohnungen) werden als Lauschangriff bezeichnet und sind ebenfalls gesetzlich geregelt. da reicht der Platz nicht aus Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig. (Albert Einstein) Linkhaftung Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" entschied das Landgericht Hamburg, dass man durch Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landesgericht - nur dadurch verhindert werden dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert, was ich mit nachfolgender Erklärung ausdrücklich tue: Für alle Links gilt, dass ich keinen Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten habe. Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Inhalten dieser Seiten. Ferner weise ich darauf hin, dass ich keine Verantwortung für die Inhalte der Seiten trage. Diese Erklärung gilt für alle auf den Internetseiten der mir angebrachten Links, Videos, Fots, und auch für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Werbebanner führen. und ausserdem Abweichend von den Facebook AGB`s sind die von mir hier veröffentlichten Fotos, Kommentare (bzw. mein Gedankengut) und persönlichen Informationen nicht zur unentgeltlichen weiteren Verwendung durch Facebook freigegeben. Ich widerspreche der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten, sofern ich dies nicht ausdrücklich in Schriftform zugelassen habe, sowie deren Nutzung und Weitergabe für Werbezwecke oder für die Markt- oder Meinungsforschung. Bearbeiten Lieblingszitate Artikel 1 bis 10 der Menschenrechte! Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2 Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 4 Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten. Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 6 Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 7 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Artikel 8 Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Das beste mittel, jeden Tag zu beginnen, ist: Beim erwachen daran zu Denken, ob man nicht wenigstens einem Menschen an diesem Tag eine Freude machen könnte. (Nietzsche) Die vier edlen Wahrheiten sind: Wahrheit vom Leiden: Das Leben im Daseinskreislauf ist letztlich leidvoll. Dies ist zu durchschauen. (Dukkha Sacca) Wahrheit von der Ursache des Leidens: Die Ursachen des Leidens sind Gier, Haß und Verblendung. Sie sind zu überwinden. (Samudaya Sacca) Wahrheit von der Aufhebung des Leidens: Erlöschen die Ursachen, erlischt das Leiden. Dies ist zu verwirklichen. (Nirodha Sacca) Wahrheit von dem Weg zur Aufhebung des Leidens: Zum Erlöschen des Leidens führt ein Weg, der Edle Achtfache Pfad. Er ist zu gehen. (Magga Sacca) » Haftungsausschluss für Gästebuch, Kommentare, Berichte, Mitteilungen auf der Homepage! 1. Inhalt des Online-Angebotes Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 2. Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, haftet dieser nur dann, wenn er von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Der Autor erklärt weiterhin, dass er keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten hat. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten / verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. 3. Urheberrecht Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet. 4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Dieser Beitrag wurde unter Bücher, Nachrichten und Politik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar