Grundeinkommen im Migros-Magazin


Grundeinkommen im Migros-Magazin.

Grundeinkommen im Migros-Magazin

werner

Das Magazin der Migros – eine der grössten Kundenzeitschriften der Schweiz – thematisiert das Grundeinkommen.

Interview mit Götz Werner:

Wie wollen Sie die Arbeit einer Mutter bezahlen?

Ausschnitt:

Wenn Sie für volle Portemonnaies sorgen, bestätigen Sie dann nicht das Vorurteil, dass ein Grundeinkommen die faulen Menschen belohnt?

Wenn wir wollen, dass die Menschen sich an der Gemeinschaft beteiligen, müssen wir ihnen zunächst den Zutritt gewähren.

Dieser Zutritt erfolgt in der bürgerlichen Gesellschaft über die Arbeit.

Das war auch einst richtig so. Aber dank der technischen Entwicklung hat sich unsere Gesellschaft so verändert, dass dies immer weniger möglich wird.

Mit anderen Worten: In der Überflussgesellschaft wird die Arbeit zum Mangel?

Die «alte» Arbeit, die Arbeit an der Materie, nehmen Maschinen uns zunehmend ab. Früher hat man gearbeitet, um zu überleben. Heute herrscht Überfluss, was die materiellen Güter betrifft. Mangel haben wir bei der «neuen» Arbeit, der Arbeit am Menschen: in den Bereichen Bildung, Pflege, Kunst und Kultur. In diesen Bereichen ist Arbeit nur schwer mess- und bezahlbar. Wie wollen Sie die Arbeit einer Mutter bezahlen? Gerade diese Arbeit wird in der modernen Gesellschaft immer wichtiger, während die Bedeutung der messbaren Arbeit im Produktionsbereich zurückgeht.

Können Sie das präzisieren?

Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass die nicht messbare und damit nicht bezahlbare Arbeit sorgenfrei erledigt werden kann. Heute ist das Einkommen nicht mehr da, um Arbeit zu bezahlen, sondern um Arbeit zu ermöglichen. Das ist der entscheidende Unterschied.

Ist das Grundeinkommen eine gigantische Umverteilung des Wohlstands?

Es ist Ausdruck von Brüderlichkeit in unserer Gesellschaft. Jeder hat ein Anrecht auf ein Einkommen, also auf ein bescheidenes, aber menschenwürdiges Leben.

Warum sind dann so viele Linke, insbesondere die Gewerkschaften, vehemente Gegner des Grundeinkommens?

Weil sie immer noch gemäss des alten Arbeitsbegriffs denken, der sagt: Arbeit muss bezahlt werden.

In der Schweiz scheint die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen zustande zu kommen. Überrascht Sie das?

Nein, das überrascht mich überhaupt nicht. Die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie ist auch die reifste Demokratie. Vielleicht ist sie deswegen so reich geworden. Aber in der Schweiz ist der Bürger souverän. Wenn ich in Deutschland Vorträge über das Grundeinkommen halte, dann werde ich regelmässig gefragt: Aber was sagen die Politiker dazu? Diese Frage ist mir in der Schweiz noch nie gestellt worden.

Ein weiterer Beitrag befasst sich mit dem Pro und Contra der Volksinitiative. Mit einer Umfrage zum Verhalten der Menschen bezogen auf das Grundeinkommen

2500 Franken für alle

Ausschnitt:

“Würde sich die Gesellschaft stärker solidarisieren, oder das Gegenteil drohen? Bleibt die Motivation, auch ungeliebte Arbeiten zu erledigen, oder legt sich die Mehrheit auf die faule Haut? Profitiert die Schweizer Wirtschaft vom Innovationsgeist der Menschen, die nicht mehr um ihre Existenz fürchten müssen, oder lähmt es sie, wenn viele nur noch machen, was ihnen gefällt?

Keine dieser Fragen lässt sich abschliessend beantworten. Es fehlen die Erfahrungswerte, weil heute kein Land dieser Erde mit einem vergleichbaren Lohnmodell operiert. Deshalb kommen Sie ins Spiel: Wie würden Sie auf ein bedingungsloses Grundeinkommen reagieren? Stimmen Sie in der Umfrage auf der rechten Seite ab und hinterlassen Sie einen Kommentar mit Ihren Gedanken zur Initiative.”

Über norbertschulze1

An alle Jobcenter-Mitarbeiter, die sich hier rumtreiben: Meine Daten dürfen nicht verwendet werden! Ich gebe dafür keine Einverständniserklärung. Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) abgeleitet. Das besondere Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung. Dem Menschen soll dadurch ein spezifischer Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte von seinem Verhalten Kenntnis erlangen oder ihn sogar beobachten bzw. abhören können. Durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und durch das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) wird der Schutzbereich konkretisiert. Die Ausnahmen hiervon (Abhören von Telefongesprächen und Wohnungen) werden als Lauschangriff bezeichnet und sind ebenfalls gesetzlich geregelt. da reicht der Platz nicht aus Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig. (Albert Einstein) Linkhaftung Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" entschied das Landgericht Hamburg, dass man durch Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landesgericht - nur dadurch verhindert werden dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert, was ich mit nachfolgender Erklärung ausdrücklich tue: Für alle Links gilt, dass ich keinen Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten habe. Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Inhalten dieser Seiten. Ferner weise ich darauf hin, dass ich keine Verantwortung für die Inhalte der Seiten trage. 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Artikel 2 Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 4 Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten. Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 6 Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 7 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Artikel 8 Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Das beste mittel, jeden Tag zu beginnen, ist: Beim erwachen daran zu Denken, ob man nicht wenigstens einem Menschen an diesem Tag eine Freude machen könnte. (Nietzsche) Die vier edlen Wahrheiten sind: Wahrheit vom Leiden: Das Leben im Daseinskreislauf ist letztlich leidvoll. Dies ist zu durchschauen. (Dukkha Sacca) Wahrheit von der Ursache des Leidens: Die Ursachen des Leidens sind Gier, Haß und Verblendung. Sie sind zu überwinden. (Samudaya Sacca) Wahrheit von der Aufhebung des Leidens: Erlöschen die Ursachen, erlischt das Leiden. Dies ist zu verwirklichen. (Nirodha Sacca) Wahrheit von dem Weg zur Aufhebung des Leidens: Zum Erlöschen des Leidens führt ein Weg, der Edle Achtfache Pfad. Er ist zu gehen. (Magga Sacca) » Haftungsausschluss für Gästebuch, Kommentare, Berichte, Mitteilungen auf der Homepage! 1. Inhalt des Online-Angebotes Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. 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